Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
1. Vertrag
1.1 Ein Vertrag mit WEEKEND OF HORRORS, Andrea Krüger, Ferdinands Höh 22 I 22587 Hamburg Tel: +49 (0)40 83988768 E-mail: [email protected](im folgenden Veranstalter genannt) kommt durch die Bestellung der Karte(n) durch den Besucher sowie durch die Zustellung der Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande. Der Veranstalter wird diese Anmeldebestätigung schnellstmöglich an den Besucher absenden. Sollte der Veranstalter sich auf ein Angebot des Kunden nicht innerhalb von 5 Werktagen gemeldet haben, ist der Besucher nicht mehr an seine Kartenbestellung gebunden.
1.2. Nach Zustellung der Anmeldebestätigung kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm Tatsachen bekannt werden, die eine zukünftige Verletzung dieser AGB durch den Besucher annehmen lassen.
1.3. Bei Absage der Veranstaltung erstattet der Veranstalter den Veranstaltungsbeitrag zurück. Die Rückzahlung der Tickets erfolgt in dem Fall innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der zurückgesendeten Tickets beim Veranstalter.
2. Veranstaltung
2.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Termin und Veranstaltungsort innerhalb Deutschlands zu verlegen.
2.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen im Ablauf der Veranstaltung vor.
2.3. Der Veranstalter garantiert nicht für das Erscheinen eines spezifischen Gaststars. Für den Fall des Fernbleibens eines angekündigten Gaststars versucht der Veranstalter für vergleichbaren Ersatz zu sorgen. Ein Rücktrittsrecht des Besuchers ergibt sich hieraus nicht.
2.4. Die Vorträge der Stargäste sowie andere Veranstaltungen werden überwiegend in englischer Sprache stattfinden. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, für diese Vorträge deutsche Übersetzungen zu liefern, insbesondere ergibt sich hieraus kein Rücktrittsrecht für den Besucher.
3. Sicherheit
3.1. Das Aufsichtspersonal der Veranstaltung ist an besonderen Ausweisen zu erkennen. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist immer Folge zu leisten.
3.2. Das Mitbringen von Waffen, pyrotechnischen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist streng untersagt. Dies schließt auch Gegenstände ein, die Teil eines Kostüms sind. Auf jeden Fall müssen Teile eines Kostüms, die geeignet sind andere Personen zu verletzen, beim Einlaß dem Sicherheitspersonal vorgezeigt werden.
3.3. Das Mitbringen von Substanzen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, ist streng untersagt.
3.4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Werbung jeglicher Art zu untersagen.
3.5. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, während der Veranstaltung Taschenkontrollen durchzuführen.
3.6. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Abschnitte 3.1. bis 3.5. erfolgt der sofortige Verweis aus den Veranstaltungsräumen. Der Anspruch auf Erstattung geleisteter Zahlungen entfällt. Der Veranstalter behält sich ferner vor, Personen aus den Veranstaltungsräumen zu verweisen, die den Ablauf der Veranstaltung stören, sich ungebährlich verhalten oder eine Gefahr für sich oder andere darstellen.
4. Haftungsbeschränkungen
4.1. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die, gleich aus welchem Rechtsgrund, durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
4.2. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von dem Veranstalter und seiner Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4.3. Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen und Haftausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht:
– bei Schäden aus einer von dem Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Pflichtverletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden).
– bei Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit entstanden sind, die der Veranstalter garantiert hat.
– bei der Verletzung von Kardinalpflichten (wesentlichen Vertragspflichten). Hierzu gehören Schäden, die der Veranstalter durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Der Veranstalter haftet jedoch nur, soweit Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
5. Audiovisuelle Aufzeichnungen
5.1. Audiovisuelle Aufzeichnungen im Sinne dieser AGB sind während der Veranstaltung angefertigte Ton- und Bildaufnahmen, die auf geeigneten Bild- und Tonträgern wieder abgespielt und/oder vervielfältigt werden können.
5.2. Der Veranstalter behält sich vor, das Anfertigen audiovisueller Aufzeichnungen bei bestimmten Programmpunkten zu verbieten, auf ein derartiges Verbot wird gesondert hingewiesen. Bei Verstoß hiergegen erfolgt der Verweis von der Veranstaltung, entsprechend Ziffer 3.6. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
5.3. Die Verwendung von audiovisuellen Aufzeichnungen zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Veranstalters zulässig.
5.4. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt sich der Besucher einverstanden das sein Bild (fotografiert oder gefilmt während der Veranstaltung) für die Website und / oder andere Dokumentationen / Werbung zur Veranstaltung genutzt werden darf.
6. Sonstiges
6.1. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ungültige Bestimmungen gelten als ersetzt durch gültige Regelungen, die wirtschaftlich der jeweils ungültigen Bestimmung am nächsten kommen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland